Nachdem am 9. August 1794 General Moreau mit der französischen Armee seinen Einzug in Trier gehalten hatte, wurde am 12. August 1794 angeordnet, dass die Verwaltung und Zivilgerichtsbarkeit fortzusetzen sei. Diese vorläufige Verfügung hatte Gültigkeit bis zum 1.9.1796. Zu diesem Zeitpunkt wurden alle Gerichte aufgelöst, die bisher im linksrheinischen Gebiet des Erzstiftes Trier gearbeitet hatten. Eine Ausnahme bildeten die Friedensgerichte. Diese waren durch das Gesetz vom 28.8.1790 in Frankreich eingeführt und 1794 auch für die besetzen Gebiete übernommen worden.
Im Amt Saarburg wurden drei Friedensgerichte gebildet und zwar Saarburg, Freudenburg und Perl.
Nach Ende der französischen Herrschaft (1814/15) bleiben die Friedensgerichte bestehen, es wurden jedoch im August 1815 die Kreisgerichte anstelle der bisherigen Gerichte der ersten Instanz gebildet. Infolge dieser Neuordnung wurden die Kantone Saarburg und Merzig dem Kreisgericht Kusel angeschlossen. Nach weniger bemerkenswerten und nur in kleinerem Rahmen vollzogenen Umordnungen erfolgte im Jahre 1820 eine allgemeine Neuorganisation der Justizbehörden im Rheinland, zufolge der an die Stelle der Kreisgerichte die Landgerichte traten. Das für Saarburg zuständige Landgericht Trier trat am 1. August in Tätigkeit, die Friedensgerichte blieben einstweilen unverändert bestehen.
Die Umbenennung der Friedensgerichte in Amtsgerichte erfolgte am 1. Oktober 1879 infolge Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 21. Januar 1877 (RGBl. S. 41) i.V. mit dem Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 (RGBl. S. 77).
Zu diesem Zeitpunkt umfasste der Bezirk des Amtsgerichts Saarburg folgende Gemeinden:
Bürgermeisterei Stadt Saarburg
Bürgermeisterei Saarburg-Land mit den Ortsgemeinden Ayl, Biebelhausen, Kahren, Krutweiler, Mannebach, Niederleuken, Soest, Trassem, Meurich, Bilzingen, Faha, Kelsen, Kirf, Körrig, Portz, Rommelfangen, Beurig, Irsch, Ockfen, Schoden, Serrig
- Bürgermeisterei Zerf mit den Ortsgemeinden Zerf, Greimerath, Hentern
- Bürgermeisterei Kanzem mit den Ortsgemeinden Kanzem, Fellerich, Tawern, Wawern, Wiltingen
- Bürgermeisterei Nittel mit den Ortsgemeinden Nittel, Köllig, Littdorf-Fisch, Onsdorf, Rehlingen, Temmels, Wellen, Wincheringen
- Bürgermeisterei Freudenburg mit den Ortsgemeinden Freudenburg, Kastel-Staadt, Hamm, Taben-Rodt
Eine weitere Aufgabenerweiterung erfuhr das Amtsgericht durch die Errichtung des Grundbuchamtes nach der Grundbuchordnung vom 24. März 1897 (RGBl. S. 139).
Durch verschiedene Gesetze und Verordnungen wurden dem Amtsgericht weitere Aufgaben übertragen, die zwangsläufig zu einer Vergrößerung und Erweiterung, auch hinsichtlich des Personalbestandes führten. So wurde unter anderem am 15.5.1933 das Anerbengericht oder Erbhofgericht gebildet. Im Jahre 1936 wurde das Entschuldungsamt eingerichtet. Nach dem zweiten Weltkrieg erfolgte 1945 eine Neuordnung des Kreises Saarburg und damit verbunden auch des Bezirks des Amtsgerichts Saarburg, welcher nunmehr dem des Kreises entsprach.
Am 1. Januar 1968 wurde dem Amtsgericht Trier die Zuständigkeit in Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Konkurssachen für den Bezirk des Amtsgerichts Saarburg übertragen. Einige Zeit später und zwar am 1. Juli 1972 wurde ebenfalls die Führung des Handels- und Vereinsregisters dem Amtsgericht Trier zugeteilt.
Im Zuge der Verwaltungsvereinfachung wurden am 1. Januar 1975 die Gemeinden Baldringen, Greimerath, Hentern, Paschel, Schömerich und Vierherrenborn dem Amtsgericht Hermeskeil zugewiesen.
Zum heutigen Zeitpunkt gehören dem Amtsgericht Saarburg folgende selbständige Gemeinden an: Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch, Kanzem, Kastel-Staadt, Kirf, Konz, Mannebach, Merzkirchen, Nittel, Oberbillig, Ockfen, Onsdorf, Palzem, Pellingen, Saarburg, Schoden, Serrig, Taben-Rodt, Tawern, Temmels, Trassem, Wasserliesch, Wawern, Wellen, Wiltingen und Wincheringen.
Zeitraum bis 1898
Zu frühester Zeit wurde die Gerichtsbarkeit in Saarburg mutmaßlich unter einer Linde auf dem Marktplatz abgehalten. Später ist anzunehmen, dass dieselbe im Stadt- oder Amtshaus in Saarburg (evtl. bis 1835) ausgeübt wurde, welches jedoch 1900 abbrannte. 1835 zog das Friedensgericht in ein der Stadt Saarburg gehörendes Haus am Markt Nr. 6 um, welches heute noch vorhanden ist. Mit Verträgen vom 1. April und 2. Mai 1848 wurde das ganze Gebäude, in dem das Friedensgericht untergebracht war, angemietet und zwar zu einem Mietpreis von 50 Thalern. Am 24. Oktober 1856 wurde ein neuer Mietvertrag geschlossen, der im wesentlichen die gleichen Konditionen, wie bereits im Mietvertrag vom 2. Mai 1848 ausgeführt, enthielt.
Infolge der Errichtung des Grundbuchamtes reichten zum Ende des 19. Jahrhunderts die vorhandenen Räumlichkeiten nicht aus. Es wurden Anträge zur Errichtung eines Amtsgerichtsgebäudes gestellt, die offensichtlich befürwortet und genehmigt wurden. Im Jahre 1895 wurde zwischen der Stadt Saarburg, vertreten durch den Bürgermeister Jakob Hubert Hahn und dem Königlich Preußischen Staat Justizverwaltung-, vertreten durch den Königlichen Amtsrichter Josef Hopmann vor Notar Franz Wilhelm Vleugels, Königlich Preußischer Notar im Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit dem Amtssitze in Saarburg unter Rep. Nummer 2198/1895 am 15. Juli 1895 ein Vertrag geschlossen, wonach die Stadt Saarburg unentgeltlich zum Zwecke der Errichtung eines Amtsgerichtsgebäudes dem Preußischen Staate, das ihr gehörige aus dem ehemaligen Friedhofe an der Graf-Siegfried-Straße abgezweigte Grundstück, eingetragen in die vorläufige Fortschreibungsverhandlung unter Artikel Nummer 1039 der Mutterrolle Flur A Nummer 3938/157 A ... überträgt.
Am 13. Juli 1898 erfolgte die Eintragung des Eigentumswechsels zu Gunsten der Justizverwaltung in den Grundakten von Saarburg Band XII, Artikel 591. Die vom Königlichen Kreisbauinspektor Brauweiler entworfenen Baupläne sind noch vorhanden. Bereit am 1. Oktober 1898 konnte das neue Gerichtsgebäude bezogen werden.
Im Jahre 1937 wurde ein Antrag gestellt, die neben dem Haupteingang noch freie Ecke durch einen Anbau zur Deckung des Raumbedarfs zuzubauen. Am 30. August 1938 wurde mit den Ausschachtungsarbeiten begonnen. Das Gebäude wurde jedoch bis zur Evakuierung im Jahre 1939 nur teilweise fertigestellt.
Im Juni 1940 stand eine Rückkehr des Amtsgerichts in sein bisheriges Dienstgebäude, welches zwischenzeitlich von der Wehrmachtsverwaltung geräumt worden war, bevor. Mit den Instandsetzungsarbeiten wurde sofort begonnen, so dass am 12. Juli 1940 ein Teil des Amtsgerichts in Saarburg den Dienstbetrieb wieder aufnehmen konnte.
Am 1. September 1940 kehrte auch das ausgelagerte Grundbuchamt von Koblenz zurück, so dass alle Dienstgeschäfte wieder in Saarburg verrichtet wurden.
Anmietung von Räumen
Die weitere Geschäftsentwicklung und Zunahme der Dienstgeschäfte in Verbindung mit einem größeren Personaleinsatz und Bedarf an Aktenräumen führte dazu, dass das 1899 errichtete Gebäude nebst Erweiterungsbau vom 1938/1939 nicht mehr ausreichte, so dass weitere Diensträume angemietet werden mussten, so vom 16. Oktober 1953 bis 30. April 1956 im Hause Graf-Siegfried-Straße 58 und ab 1. Mai 1956 in der Graf-Siegfried-Straße 50.
Errichtung eines Erweiterungsbaus und Umbau des Altbaus
Da auch die Anmietung von Räumen keine dauernde Abhilfe der bestehenden Raumnot bringen konnte, waren seit Kriegsende Bestrebungen im Gange, einen größeren Erweiterungsbau zu errichten und den vorhandenen Altbau zu sanieren. Zu diesem Zweck wurde das Grundstück Saarburg Flur A Nummer 154/1, Kappelter, 3,63 ar, Garten, erworben.
Der Erweiterungsbau wurde nach erfolgter Genehmigung und Mittelzuweisung in dem Jahre 1959/1960 durch die Firma Bauunternehmung Johann Baltes in Trassem errichtet, die auch die Renovierung des Altbaus vornahm.
Im Jahre 1980 wurde der Dachboden des Erweiterungsbaus für Archivzwecke feuersicher ausgebaut.
Aufsichtführende Richter (Oberamtsrichter, Direktor des Amtsgerichts)
Nach den getroffenen Feststellungen waren Leiter des Friedens- bzw. Amtsgerichts:
1797 - 1824 | Friedensrichter Johann Hermes |
1824 - 1844 | Friedensrichter Michael Jung (oder Junck) |
1844 - 1854 | Friedensrichter Max Kaul |
1854 - 1855 | Friedensrichter Friedrich Pattberg |
1855 - 1866 | Friedensrichter Ernst Adams |
1866 - ? | Friedensrichter Franz von Auer (bereits seit 1860 Friedensrichter in Saarburg) |
1887 - 1893 | Amtsrichter Kewenig |
1893 - 1908 | Amtsrichter Hopmann |
1908 - 1911 | Amtsrichter Werr (oder Kerr) |
1911 - 1923 | Amtsrichter Montag |
1923 - 1936 | Amtsgerichtsrat Philippi |
1937 - 1940 | Amtsgerichtsrat Dr. Scharrenbroich |
1940 - 1945 | Amtsgerichtsrat Dr. Puth |
1945 - 16.11.1947 | Amtsgerichtsrat Pauly |
17.11.1947 - 31.12.1952 | wurde kein Oberamtsrichter ernannt, sondern die Dienstaufsicht wurde von dem jeweils dienstältesten Richter wahrgenommen, und zwar |
1947 - 1950 | Amtsgerichtsrat Berg |
1950 - 31.12.1952 | Amtsgerichtsrat Kaiser |
01.01.1953 - 31.01.1956 | Oberamtsrichter Dr. Kemper |
01.10.1956 - 30.06.1970 | Oberamtsrichter Müllewitsch |
01.07.1970 - 31.03.1976 | Direktor des Amtsgerichts Berg |
09.04.1976 - 31.07.2004 | Direktor des Amtsgerichts Holbach |
01.08.2004 - 25.06.2009 | Direktor des Amtsgerichts Dr. Grüter |
13.10.2009 - 31.10.2020 | Direktor des Amtsgerichts Schmitz |
seit dem 01.11.2020 | Direktor des Amtsgerichts Dr. Heinemann |