25-jähriges Dienstjubiläum Obergerichtsvollzieherin Claudia Boor

(v.l.n.r.: Heinemann, Boor, Scheid)

Im Namen des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz überreichte der Direktor des Amtsgerichts im Beisein des Geschäftsleiters und der stellvertretenden Personalratsvorsitzenden die Dankurkunde und sprach Frau Boor für die der Allgemeinheit geleisteten treuen Dienste Dank und Anerkennung aus.
Frau Boor stammt aus Wittlich und trat im Anschluss an eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsgehilfin 1997 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Seither war sie bei verschiedenen Amtsgerichten im hiesigen Landgerichtsbezirk erfolgreich tätig. Seit 2009 nimmt sie im Anschluss an eine qualifizierende Zusatzausbildung die Aufgaben einer Gerichtsvollzieherin wahr.
In dieser Funktion wechselte sie zuletzt aus der Eifel (Amtsgericht Prüm) an die Obermosel.

 

Allgemeines über das Berufsbild des Gerichtsvollziehers:

Der Gerichtsvollzieherdienst ist in Rheinland-Pfalz eine besondere Beamtengruppe innerhalb des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahn Justiz und Justizvollzug.
Nach der Definition in § 154 Gerichtsverfassungsgesetz sind die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Beamte, die mit Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen betraut werden. Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse sind in der Gerichtsvollzieherordnung und in der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher geregelt. Eine im Vergleich zu anderen Justizbeamten besondere Stellung hat der Gerichtsvollzieher insofern, als er seinen Geschäftsbetrieb nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen zu regeln, an seinem Amtssitz ein Geschäftszimmer auf eigene Kosten zu unterhalten und - soweit es sein Geschäftsbetrieb erfordert - Bürokräfte auf eigene Kosten zu beschäftigen hat. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind selbständige, hoheitlich tätige Organe der Rechtspflege. Sie üben als Beamtinnen und Beamten das Zwangsmonopol des Staates in eigener Verantwortung aus.
Die Durchführung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen bildet den Aufgabenschwerpunkt. Dabei ist am augenfälligsten der eigentliche Pfändungsakt, bei dem Gegenstände aus dem beweglichen Vermögen beschlagnahmt werden. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist zudem die Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) abzunehmen. Ferner können die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher damit beauftragt werden, die Vermögensverhältnisse des Schuldners durch Anfragen beim Kraftfahrtbundesamt, dem Bundesamt für Steuern, bei Kreditinstituten und den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung zu ermitteln. Solche Ermittlungen gehen seit dem 01.01.2013 der eigentlichen Zwangsvollstreckung regelmäßig voran. Dabei ist in jeder Lage des Zwangsvollstreckungsverfahrens selbstständig auf eine gütliche und zügige Erledigung hinzuwirken. Hierzu gehört auch die Vereinbarung von Teilzahlungen (Raten).
Daneben führen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Zustellungen gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im sogenannten Parteibetrieb durch. Zu ihrem Tätigkeitsfeld gehören auch Wohnungsräumungen. Neben einer umfangreichen Büroarbeit ist die Tätigkeit in starkem Maße vom Vollstreckungsaußendienst geprägt, bei der Schuldner auch in Privat- oder Geschäftsräumen aufzusuchen sind.

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