Im Namen des Staatsministers der Justiz Herbert Mertin überreichte der Direktor des Amtsgerichts im Beisein des Bürgermeisters der Stadt Konz und der Vertreterin des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. das Dankesschreiben und sprach Herrn Schmitt für die der Allgemeinheit geleisteten Dienste Dank und Anerkennung aus.
Der aus Konz-Karthaus stammende 86-jährige pensionierte Lehrer hat in seiner langen Amtszeit insgesamt 232 Schlichtungsverfahren durchgeführt. Der ganz überwiegende Teil dieser Streitigkeiten konnte unter seiner Mitwirkung einer einvernehmlichen und damit außergerichtlichen Lösung zugeführt werden. DirAG Dr. Heinemann hob deshalb bei seinen Dankesworten noch einmal die Bedeutung des Schiedsamtes zur Sicherung des Rechtsfriedens hervor. Gerade die regionale Verankerung der außergerichtlichen Streitschlichtung – ein Gemeindemitglied unterbreitet anderen Gemeindemitgliedern Vorschläge zur Konfliktlösung - berge die Chance, beim betroffenen Bürger in anderer Weise Akzeptanz zu schaffen, als es eine Gerichtsentscheidung könnte.
Allgemeine Information zur Thematik
Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Schiedspersonen ist das Landesschlichtungsgesetz RLP bzw. die Schiedsamtsordnung RLP. Hiernach hat einer Klage vor dem Zivilgericht der Versuch, bei den zuständigen Schiedspersonen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, vorauszugehen (§ 15 EGZPO). Zur weitergehenden Recherche: https://agld.justiz.rlp.de/de/themen/schiedsamt.