Strafverfahren wegen Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen; Verfolgungsfahrt mit der Polizei durch Saarburg, Biebelhausen, Wawern und Ayl (Terminvorschau)

Vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Saarburg wird am
Donnerstag, den 25. August 2022 um 09:45, großer Sitzungssaal
das folgende Strafverfahren verhandelt:
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 29-jährigen Angeklagten aus Saarburg zur Last, sich am 6. März.2022 am frühen Abend mit einem Funkstreifenwagen der PI Saarburg eine Verfolgungsfahrt durch das Stadtgebiet von Saarburg, sowie durch die Gemeinden Biebelhausen und Wawern geliefert zu haben, bevor er durch weitere, hinzugezogene Kräfte auf der B 51 in Höhe Ayl mittels einer polizeilichen Straßensperre gestoppt werden konnte.
Auf der etwa zehnminütigen Fahrt über Gemeinde- und Landstraßen soll das flüchtende Fahrzeug, das sich einer polizeilichen Routinekontrolle zu entziehen suchte, mehrmals Spitzengeschwindigkeiten von rund 180 km/h erreicht haben.
Verletzt wurde bei der Fahrt ausweislich der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Trier vom 1. Juni 2022 glücklicherweise niemand.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stand der angeklagte Fahrer zur Tatzeit unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis. Im Fahrzeug konnte darüber hinaus eine kleine Menge Haschisch und Marihuana aufgefunden und sichergestellt werden.
Dem Angeklagten wird daher der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln sowie die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB) vorgeworfen.
Dem bereits vorbestraften Angeklagten wurde bereits durch Beschluss des Amtsgerichts Trier vom 25. März 2022 gemäß § 111 StPO die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Seine hiergegen gerichtete Beschwerde hat die zuständige Strafkammer verworfen (LG Trier, Beschl. v 20. Mai 2022, 2 Qs 2/22). Dem Angeklagten ist es daher - trotz geltender Unschuldsvermutung - gegenwärtig untersagt, erlaubnispflichtige Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum zu bewegen.

Teilen

Zurück