Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Straßenverkehrs-gefährdung rechtskräftig abgeschlossen

Das gegen einen 80-jährigen, nicht vorbestraften Mann von der Obermosel wegen eines Verkehrsunfalls in Nittel am 4. Oktober 2021, bei dem ein Motorradfahrer schwer verletzt wurde, geführte Strafverfahren ist jetzt rechtskräftig abgeschlossen.
Der Angeklagte akzeptierte den durch das Amtsgericht Saarburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl, der ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 70- € (60x70= 4200.- €) verurteilte. Ihm wurde darüber hinaus die Fahrerlaubnis entzogen und es wurde eine Sperrfrist für die Wiedererlangung festgesetzt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die Grundlage des Strafbefehls waren, hatten ergeben, dass der Angeklagte als Führer eines Traktors aus einem Feldweg auf die vorfahrtberechtigte L 135 einbog, auf der zu diesem Zeitpunkt ein Motorradfahrer in Richtung Nittel fuhr. Infolge mangelnder Sorgfalt hatte der Angeklagte den Motorradfahrer, der trotz angepasster Geschwindigkeit nicht mehr ausweichen konnte, übersehen. Es kam zu einem Unfall, bei dem der Motorradfahrer so erheblich verletzt wurde, dass ihm der Unterschenkel amputiert werden musste.
Über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist entscheidet die zuständige Führerscheinstelle in eigener Zuständigkeit.

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