Das gegen einen 59-jährigen Trierer Familienvater geführte Strafverfahren wegen des tödlichen Verkehrsunfalls auf der B 268 am 26. April 2020 ist abgeschlossen. Das Amtsgericht Saarburg verurteilte Ende ihn vergangener Woche wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100.- €.
Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Unfall, bei dem der beteiligte Motorradfahrer noch an der Unfallstelle verstarb, durch eine leichte Unachtsamkeit des Führers eines PKW verursacht wurde.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte, der noch zum gegenwärtigen Zeitpunkt an den Folgen des Unfalls leidet, räumte die Tat in der Hauptverhandlung ein und entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen, die allerdings nicht anwesend waren. Anhand der technischen Rekonstruktion des Unfallgeschehens konnte festgestellt werden, dass den Motorradfahrer, der mit angepasster Geschwindigkeit fuhr, keine Mitschuld trifft, dass dem angeklagten Fahrzeugführer aber auch nur ein eine leichte Unachtsamkeit zur Last gelegt werden kann.
Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.