Das gegen einen 29-jährigen Saarburger geführte Strafverfahren ist abgeschlossen. Das Amtsgericht Saarburg verurteilte ihn gestern wegen der Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen sowie wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Wiedererlangung festgesetzt. Im Rahmen der Bewährungsauflagen wurde ihm aufgegeben, eine Geldbuße in Höhe von 2000.- € an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
Zur Sachverhaltsdarstellung wird auf die bereits veröffentlichte Terminsvorschau Bezug genommen.
Das Urteil ist rechtskräftig.