Wichtige Informationen zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus (Sars – CoV 2)

Neue Anforderungen an Mund-Nase-Bedeckungen

Mit Wirkung vom 25. Januar 2021 sieht die Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 22. Januar 2021 das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 in Einrichtungen der Rechtspflege vor.

Im Gebäude des Amtsgerichts Saarburg sind daher ab sofort eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Die bisher üblichen Stoffmasken genügen den gebotenen Sicherheitsmaßnahmen nicht mehr.

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